- Rückkehrhilfe
- Rụ̈ck|kehr|hil|fe, die (Amtsspr.):finanzielle Zuwendung aus öffentlichen Mitteln an im Inland lebende Ausländer, die in ihre Heimat zurückkehren wollen:als Anreiz, das Land zu verlassen, werden -n gewährt.
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Rückkehrhilfe,Bezeichnung für (finanzielle) Anreize, durch die Ausländer angeregt werden sollten, in ihre Heimat zurückzukehren. Rückkehrhilfe beinhalteten das Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer vom 18. 2. 1986 sowie das auf ein Jahr befristete Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von ausländischen Arbeitnehmern vom 28. 11. 1983. Das entsprechende Programm ist inzwischen abgelaufen.* * *
Rụ̈ck|kehr|hil|fe, die (Amtsspr.): finanzielle Zuwendung aus öffentlichen Mitteln an im Inland lebende Ausländer, die in ihre Heimat zurückkehren wollen: als Anreiz, das Land zu verlassen, werden -n gewährt.
Universal-Lexikon. 2012.